Digitaler Nachlass: Vorsorge für Facebook, Instagram & Co.
Was passiert mit Social-Media Accounts, wenn Pflegebedürftige sie nicht mehr selbst verwalten können oder sterben? Das können sie zu Lebzeiten festlegen – vorausgesetzt, sie und ihre Angehörigen kümmern sich rechtzeitig darum.
Früher hinterließen Verstorbene im Wesentlichen materielle Dinge: Möbel, persönliche Gegenstände, Sparbücher oder Immobilien. Heute müssen sich Erben häufig auch mit einem digitalen Nachlass befassen: Cloudspeicher, E-Mail-Konten, Streaming-Abos, Chat- und Social-Media-Profile. Anders als private Anwendungen bleiben die Profile in den sozialen Netzwerken nach dem Tod öffentlich sichtbar, bis sich jemand darum kümmert. Für Hinterbliebene kann das belastend sein.
Wer aktiv Soziale Medien wie Facebook, Instagram, TikTok oder Business-Netzwerke wie LinkedIn und Xing nutzt, sollte daher frühzeitig festlegen, welche Spuren er oder sie im Netz hinterlassen möchte. Soll das Profil gelöscht oder, falls möglich, in einen Gedenkzustand versetzt werden? Wer soll Zugriff auf die Konten und die gespeicherten Daten erhalten – und in welchem Umfang?
Zwischen Erinnerung und Persönlichkeitsschutz
Plattformen wie Facebook, Instagram oder LinkedIn bieten neben der Löschung auch einen Gedenkstatus an. Hinterbliebene können das Profil dann als digitale Gedenkstätte nutzen, um Erinnerungen, Fotos, Videos oder Beileidsbekundungen zu teilen. Angehörige sollten allerdings sicherstellen, dass das dem Wunsch der verstorbenen Person entspricht. Denn deren Persönlichkeitsrechte gelten über den Tod hinaus.
Aufwand für Erben
Wer zu Lebzeiten nicht regelt, was mit seinen Online-Profilen geschehen soll, kann seine Erben vor schwierige Entscheidungen mit hohem Organisationsaufwand stellen. Denn die Plattformen verlangen amtliche Nachweise wie Geburts- oder Sterbeurkunden, Erbscheine, Vollmachten oder Personalausweise, um ein Profil zu löschen oder in den Gedenkstatus zu versetzen. Datenschutzrichtlinien erschweren den Zugang zu Passwörtern oder Kontodaten – selbst wenn die Erben dazu berechtigt sind.
Social-Media Plattformen bieten unterschiedliche Optionen
Die Kontoeinstellungen für den Fall von Handlungsunfähigkeit oder Tod lassen sich meist im Verwaltungs-, Hilfe- oder Supportbereich einer Plattform vornehmen. Jeder Anbieter bietet andere Optionen und fordert unterschiedliche Nachweise.
Vorgehensweise mit Pflegebedürftigen besprechen
Nur wenige Menschen regeln ihren digitalen Nachlass – erst recht nicht ihre Social-Media-Konten. Denn das Thema ist sensibel. Angehörige, die Klarheit suchen, müssen Pflegebedürftige oft direkt nach ihren Wünschen fragen. Ein guter Moment ergibt sich, wenn man ohnehin Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen erstellt. Alternativ lässt sich das Thema beiläufig ansprechen, etwa beim gemeinsamen Betrachten von Fotos oder Videos. Ist das Eis gebrochen, sollten die Vorstellungen der Pflegebedürftigen schriftlich festgehalten werden.
Auf den ersten Blick mag Social Media im Pflegekontext nebensächlich wirken. Doch wer sich frühzeitig mit dem digitalen Erbe befasst, übernimmt Verantwortung für sich selbst und für seine Liebsten: Die persönlichen Spuren im Netz werden bewusst bewahrt oder gelöscht – und die Angehörigen in einer schwierigen Zeit spürbar entlastet.
Von Carolin Grehl.
Schritt für Schritt zum digitalen Nachlass
Am Anfang steht ein Überblick über alle Online-Konten, Messenger-Dienste und Social-Media-Profile. Dafür empfiehlt sich dieses Vorgehen:
- Eine Liste aller Social-Media oder Messenger-Profile erstellen.
- Nicht genutzte Konten löschen.
- Für jeden Account die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sowie E-Mail- oder Handy-Zugänge für die Zwei-Faktor-Authentifizierung notieren.
- Für jedes Profil individuell festlegen, was nach dem Tod damit geschehen soll.
- Eine Vertrauensperson mit der Regelung des digitalen Nachlasses beauftragen und eine Vollmacht erstellen.
Die Liste sollte stets aktualisiert und sicher aufbewahrt werden. Nur die bevollmächtigte Person sollte wissen, wie sie im Ernstfall auf die Informationen zugreifen kann.
Hilfe für die digitale Vorsorge
Ein kostenloses Online-Tool für die Erstellung eines digitalen Nachlasses sowie Mustervollmachten gibt es bei der Verbraucherzentrale. (Suche: „digitales Leben“).