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Gut vorbereitet zum Pflegegrad: So gelingt der Begutachtungstermin

Wer erstmals einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellt, wird innerhalb einer kurzen Frist vom Medizinischen Dienst (MD) zu Hause aufgesucht. Der MD erstellt ein neutrales Gutachten, das über den Pflegegrad und damit über die Höhe der Pflegekassenleistungen entscheidet. Die Begutachtung, deren genaues Datum angekündigt wird, ist daher für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ein sehr wichtiger Termin.

Foto: PeopleImages_mod / shutterstock.com

Wer das Gespräch gut vorbereitet und den Hilfebedarf klar darstellt, erhöht die Chance, dass ein Pflegegrad anerkannt wird. So machte es auch Familie Pfeiffer.
Die 82-jährige Mutter von Klaus Pfeiffer, der als Psychologe in einer Geriatrie arbeitet, brauchte im Alltag aufgrund ihrer Herzerkrankung und einer Fraktur zunehmend Hilfe. Die Familie beschloss daher, einen Pflegegrad für sie zu beantragen. Beim Hausbesuch der Gutachterin des MD zeigte sich die alte Dame allerdings ungewohnt agil. „Immer wieder stand sie auf – so gut es mit Gehstock ging – und holte Unterlagen. Sie redete viel, wollte kein schlechtes Bild abgeben und zeigen, wie sehr sie sich bemüht“, berichtet Klaus Pfeiffer.
Dass die Begutachtung dennoch die nötige Punktezahl und den erhofften Pflegegrad brachte, lag an der gründlichen Vorbereitung.

Entscheidend ist der Hilfebedarf im Alltag – Diagnosen allein reichen nicht aus

Die Pfeiffers nutzten dafür eine Checkliste aus dem Internet (siehe Kasten Seite 7). Aufgrund seines beruflichen Hintergrundes wusste Klaus Pfeiffer, dass nicht die Diagnosen entscheidend sind, sondern der konkrete Hilfebedarf. „Wir haben anhand eines Tages und einer Woche notiert, was meine Mutter wegen ihrer Krankheiten nicht mehr allein schafft.“ Ausschlaggebend waren vor allem der Unterstützungsbedarf bei der Morgen- und Abendroutine sowie die Begleitung zu Arztbesuchen.

Pflegestützpunkte beraten

Antragstellende können vor der Begutachtung auch einen Pflegestützpunkt vor Ort aufsuchen. „Viele, vor allem ältere Menschen, können mit den Bewertungskriterien wenig anfangen“, erläutert Ute Wilhelm vom Pflegestützpunkt Herxheim. Die Pflegeberaterin muss oft erklären, dass der Gebrauch von Hilfsmitteln allein keinen Anspruch begründet, wenn Betroffene damit selbstständig bleiben. Gleiches gilt für Erkrankungen. „Entscheidend ist, ob eine weitere Person unterstützen muss“, betont Ute Wilhelm und gibt ein Beispiel: „Demenz oder Angststörungen allein reichen nicht – es sei denn, Betroffene können aus Sicherheitsgründen mehr allein bleiben oder rufen ihre Kinder 15-mal am Tag an.“

„Egal, wie ein Problem gelöst wird – man sollte unbedingt erwähnen, dass es besteht.“

Foto: Rido / shutterstock.com

Viele Ratsuchende unterschätzen ihren Hilfebedarf, weil sie bestimmte Tätigkeiten bewusst oder unbewusst vermeiden. „Wer ebenerdig wohnt, sagt oft nicht, dass er oder sie eigentlich Probleme mit Stufen hat“, weiß die Beraterin. „Es kommt aber nicht darauf an, ob man Treppen steigen muss, sondern ob man es kann.“
Einschränkungen bei der Körperpflege bleiben ebenfalls oft unerwähnt, wenn Betroffene wöchentlich zum Friseur gehen oder ganz selbstverständlich von Lebenspartnern unterstützt werden. „Egal, wie ein Problem gelöst wird – man sollte unbedingt erwähnen, dass es besteht“, betont Wilhelm.

Foto: Rido / shutterstock.com

Tipp: Sensible Infos vorab auf einen Zettel schreiben

Das Team des Herxheimer Pflegestützpunktes bereitet Ratsuchende auch auf heikle Fragen vor. „Wir weisen darauf hin, dass Intimpflege oder Inkontinenz wahrscheinlich angesprochen werden – und dass man nicht aus Scham hinterm Berg halten sollte. Sonst gehen wichtige Pflegepunkte verloren“, warnt Ute Wilhelm. Je mehr Punkte bei der Begutachtung zusammenkommen, desto höher der Pflegegrad. Menschen mit Demenz würden ihre Situation oft leugnen oder beschönigen. „Angehörige stehen dann vor einem Dilemma: Wie die Realität schildern, ohne die Betroffenen bloßzustellen? Ich empfehle, sensible Infos auf einen Zettel zu schreiben und dem Gutachter mitzugeben.“ Klaus Pfeiffer wählte in Absprache mit seiner Mutter einen anderen Weg: „Bei der Wohnungsbegehung war ich kurz mit der Gutachterin allein und konnte die psychischen Probleme meiner Mutter unter vier Augen ansprechen.“

Vielen Menschen fällt es schwer, Hilfsbedürftigkeit einzugestehen

Klaus Pfeiffer versteht, warum sich seine Mutter beim Gutachterbesuch so agil präsentierte. „Meiner Mutter fällt es schwer, den Autonomieverlust einzugestehen. Sie ist ein Kriegskind, das früh Verantwortung übernehmen musste. Sie war ein Leben lang sparsam, fleißig und altruistisch, funktionierte immer und hat immer alles perfekt organisiert. Für Menschen wie sie ist Pflegebedürftigkeit und die zunehmende Abhängigkeit von anderen ein Stigma, das nur schwer zu ertragen ist.“ Angehörige sollten dafür Verständnis zeigen und Betroffene behutsam ermutigen, ihren Bedarf einzugestehen. Sie könnten auf die Leistungen der Pflegeversicherung hinweisen, die eine pflegerische Unterstützung oder teilweise auch Wohnraumverbesserungen ermöglichen, schlägt Klaus Pfeiffer vor. „Es gibt viele Dinge, die den Alltag erleichtern können.“

Besuchszeit des Medizinischen Dienstes effektiv nutzen

Die Hausbesuche des Medizinischen Dienstes dauern meistens zwischen 30 und 40 Minuten, und die sind oft schneller vorbei als gedacht. „Nutzen Sie die Zeit sinnvoll: Halten Sie sich nicht mit Diagnosen oder Hilfsmitteln auf. Konzentrieren Sie sich auf den Betreuungsbedarf“, rät Ute Wilhelm. Fragebögen, Checklisten oder Notizen helfen, fokussiert zu bleiben. Klaus Pfeiffer tat gut daran, alles bereitzulegen und wichtige Punkte proaktiv anzusprechen – der Gutachterbesuch dauerte nämlich nur 30 Minuten. „Wenn man aufgeregt ist, vergisst man leicht etwas“, sagt Pfeiffer. „Umso wichtiger ist es, dass Angehörige bei dem Besuch dabei sind.“

Betroffene entlasten

den erwarteten Pflegegrad, doch die psychisch bedingten Einschränkungen und der dadurch erforderliche Aufwand an Zusprache wurden weniger berücksichtigt als gedacht. „Eine Begutachtung läuft nicht immer wie gewünscht. Angehörige sollten Pflegebedürftigen deshalb keine Vorwürfe machen. Der Termin ist für sie ohnehin belastend“, gibt Klaus Pfeiffer zu bedenken. Stattdessen könne man Druck nehmen, indem man schon vor dem Gutachterbesuch auf die Möglichkeit eines Widerspruchs oder einer Nachprüfung hinweist. Fachliche Beratung und offene Gespräche in der Familie könnten ebenfalls entlasten, resümiert Ute Wilhelm: „Je sorgfältiger die Vorbereitung, desto höher die Chance auf einen Pflegegrad.“
 

Von Carolin Grehl, Journalistin, Maikammer.


6 Lebensbereiche im Fokus

Sechs Module bestimmen die Pflegebedürftigkeit:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Probleme
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen
  • Gestaltung des Arbeitslebens und sozialer Kontakte

Worauf achten bei der Begutachtung?
gesund.bund.de/pflegebegutachtung

Was bei der MD-Begutachtung bereitliegen sollte

  • ärztliche Befunde, Gutachten (z. B. Demenz), ggf. Schwerbehindertenausweis
  • Medikations- und Behandlungsplan
  • Dokumentation des Pflegedienstes oder privates Pflegetagebuch
  • Hilfsmittelliste (z. B. Rollator, Hörgerät, Pflegebett, Inkontinenzmaterial)
  • Notizen zu Dingen, die man mitteilen möchte

Tipps und Checklisten

… zur Vorbereitung auf den Gutachtertermin:
Sozialverband VdKvdk.de
(Suche: Tipps Pflegebegutachtung)
Verbraucherzentraleverbraucherzentrale.de
(Suche: Begutachtung Besuch)

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