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Pflegealltag leichter machen

Entlassmanagement – Nach der Klinik richtig versorgt

Ob Medikamente, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege: Das Entlassmanagement in Kliniken soll sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten nach ihrer Entlassung lückenlos bis zur vollständigen Genesung weiterversorgt werden. Was Angehörige wissen sollten, damit der Übergang reibungslos klappt.

Nach einem Klinikaufenthalt dauert es häufig noch einige Zeit bis zur vollständigen Genesung, meistens zu Hause. Krankenhäuser und Reha-Kliniken sind verpflichtet zu klären, welche Unterstützung eine Patientin oder ein Patient anschließend noch benötigt, um die Entlassung demgemäß zu planen. Auf dieses so genannte Entlassmanagement haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch, ihre Teilnahme ist freiwillig, und sie müssen schriftlich zustimmen.

Angehörige einbeziehen

Ansprechpartnerinnen und -partner für das Entlassmanagement sind der Sozialdienst sowie das ärztliche oder pflegerische Personal. Verena Querling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, frühzeitig Kontakt zum Sozialdienst aufzunehmen und einen Termin zu vereinbaren. „Damit der Sozialdienst sich hinreichend um den individuellen Bedarf kümmern kann, sollte man ihm möglichst viel zeitlichen Vorlauf geben.“ Außerdem rät die Expertin, Angehörige zum Gespräch mit dem Sozialdienst hinzuzuziehen. „Ihnen fallen vielleicht Bedarfe ein, die noch nicht zur Sprache gekommen sind, sich aber mit einem anderen Blick auf das häusliche Umfeld auftun.“ Gegebenenfalls hilft der Sozialdienst auch dabei, den Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Ferner organisiert er stationäre Reha, Übergangs- oder Kurzzeitpflege.

 

Für eine bevorstehende Entlassung nach Hause kann das Krankenhaus bei Bedarf Verordnungen ausstellen für:

 

Medikamente

Es darf jeweils nur die kleinste Packungsgröße verordnet werden.
Achtung: Rezepte für Medikamente des Entlassmanagements sind nur drei Werktage gültig, das Datum der Ausstellung eingeschlossen.

 

Heilmittel

Zu den Heilmitteln zählen zum Beispiel Lymphdrainage, Physiotherapie und Ergotherapie. Wichtig: Die Behandlung muss innerhalb von sieben Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen und innerhalb von 12 Tagen abgeschlossen werden. Nicht beanspruchte Behandlungseinheiten verfallen.

 

Hilfsmittel

Dazu gehören Orthesen, Gehhilfen wie Krücken oder ein Rollator, aber auch eine Toilettensitzerhöhung, wenn sie medizinisch notwendig ist.

 

Häusliche Krankenpflege

Ärztlich verordnet werden, wenn Patientinnen oder Patienten nach der Entlassung Hilfestellung benötigen, etwa bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Voraussetzung ist, dass die Grundpflege medizinisch notwendig ist, keine andere im Haushalt lebende Person die Pflege leisten kann und die Patientin oder der Patient keinen Pflegegrad 2 oder höher hat. Die häusliche Krankenpflege wird bis zu vier Wochen gewährt und muss ebenso bei der Krankenkasse beantragt werden wie Verlängerungen. Patientinnen und Patienten sollten sich nicht scheuen, für die erste Beantragung die Unterstützung des Entlassmanagements einzufordern. Auch ambulante Pflegedienste können es übernehmen, den Antrag zu stellen. Wundversorgung, Verbandswechsel oder Injektionen gehören zur Behandlungspflege, die ebenfalls ärztlich verordnet werden kann.

 

Haushaltshilfe

Versicherte ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn es medizinisch notwendig ist und niemand anderes im Haushalt die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen kann. Dieser Anspruch gilt für bis zu vier Wochen. Leben Kinder unter zwölf Jahren oder hilfsbedürftige Kinder mit Behinderungen im Haushalt, verlängert er sich auf bis zu 26 Wochen.

 

Rechtzeitig Folgeverordnungen besorgen

Das Entlassmanagement darf häusliche Kranken­pflege, Heilmittel und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel nur für die maximale Dauer von sieben Tagen verordnen. Bei der Haushaltshilfe wird es meist genauso gehandhabt. Folgeverordnungen stellen bei Bedarf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte aus, die die Weiterbehandlung übernehmen. Werden Heilmittel, häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe verordnet, heißt es, sich rasch ans Telefon zu klemmen: „Oft muss man ziemlich viele Anbieter anrufen, um kurzfristig einen Pflegedienst, eine Haushaltshilfe oder Heilmittelpraxis zu finden“, weiß Verena Querling. Der Sozialdienst nennt Adressen von Leistungserbringenden.

Checkliste zum Download

Eine Checkliste zum Herunterladen gibt es auf der Webseite der Aktion Das sichere Haus.

Von Mirjam Ulrich, Journalistin, Wiesbaden.

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