Gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige
Menschen, die Angehörige pflegen, sind bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand versichert – so steht es im Gesetz, genauer: im Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Aber welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Und: Müssen sich pflegende Angehörige selbst darum kümmern? Was genau meint gesetzliche Unfallversicherung?
Voraussetzungen
- Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden. Dazu zählen der Haushalt der pflegebedürftigen Person, der Haushalt des oder der pflegenden Angehörigen, aber auch der Haushalt einer dritten Person.
- Die Pflege muss unentgeltlich erbracht werden. Bei nahen Familienangehörigen wird allgemein angenommen, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt.
- Die Pflegeleistungen müssen mindestens zehn Stunden pro Woche betragen und auf mindestens zwei Tage verteilt sein.
- Die zu pflegende Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, sind Hilfen bei der Haushaltsführung und alle notwendigen pflegerischen Maßnahmen versichert. Dazu zählen die Unterstützung beim Waschen, die Zubereitung von Mahlzeiten oder auch die Begleitung bei Arztbesuchen sowie Wege von und zu Behörden. Versichert sind auch Unfälle auf dem Weg zum oder vom Ort der Pflegetätigkeit.
Muss ich mich zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden und Beiträge zahlen?
Nein. Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, ist automatisch und beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Die Kosten tragen die Gemeinden.
Was muss ich bei einem Unfall machen?
Erwähnen Sie gegenüber dem Arzt oder der Ärztin (idealerweise gehen Sie nach einem Unfall bei der Pflege gleich zu einem Durchgangsarzt), dass der Unfall bei der Pflege einer anerkannt pflegebedürftigen Person passiert ist. Und dass der Unfall wie ein Arbeitsunfall gewertet wird. Melden Sie dem zuständigen Unfallversicherungsträger den Unfall innerhalb von drei Tagen.
Infos im Netz
Ausführliche Informationen zu Themen wie Selbstsorge, Organisation oder Palliative Care bietet die Unfallkasse NRW auf https://zuhause-pflegen.unfallkasse-nrw.de.
Adressen der Unfallversicherungsträger finden Sie hier https://das-sichere-haus.de/ueber-uns/adressen-kommunaleunfallversicherungstraeger.
Von Dr. Susanne Woelk