Mehr Geld dank Teilrente
Wer Angehörige pflegt, kann auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiter Rentenpunkte sammeln. Die eigene Rente steigt.
Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, allerdings nur solange, bis die Pflegenden das reguläre Rentenalter erreicht haben. Für Pflegende kann es interessant sein. sich dann nur für eine Teilrente zu entscheiden, denn dann zahlt die Pflegekasse weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung ein. Dafür genügt es schon, auf nur 0,01 Prozent der monatlichen Rente zu verzichten – auch dann, wenn bereits eine Vollrente besteht. „Der Verzicht kann sich lohnen: Die von der Pflegekasse eingezahlten Beiträge werden die eigene Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen“, sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um Beträge aus der Pflegekasse zu erhalten:
- Die pflegebedürftige Person ist mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft.
- Die Pflegetätigkeit umfasst mindestens zehn Stunden, regelmäßig verteilt auf wenigstens zwei Tage in der Woche.
- Die häusliche Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig. Die Höhe der Rentenbeiträge und der Betrag, um den die Rente steigt, hängen vom Pflegegrad ab und davon, inwieweit die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen wird.
Persönlich beraten lassen
Pflegende Angehörige sollten sich vorab in einer der bundesweit ansässigen Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung beraten lassen, auch telefonisch, und klären, ob es sich für sie rechnet, eine Teilrente zu beziehen. Wer außerdem eine Betriebsrente oder Zusatzversorgung erhält, sollte sich vorab beim Arbeitgeber oder der Versorgungseinrichtung erkundigen, ob eine Teilrente sich darauf auswirkt. Wenn die Pflegeperson den Weg einer Teilrente gehen möchte, muss sie bei ihrem Rentenversicherungsträger einen schriftlichen Antrag auf Teilrente stellen. Diese kann frühestens im Folgemonat der Antragstellung beginnen.
Nachdem die Altersrente auf Teilrente umgestellt ist, muss die Pflegeperson die Pflegekasse des Pflegebedürftigen informieren. Sie sollte der Pflegekasse zusätzlich eine Kopie des Bescheids über die Teilrente schicken.
Ein Ende der Pflege muss der Pflegekasse wie auch der DRV schriftlich mitgeteilt werden. Bei der DRV ist zudem ein formloser Änderungsantrag zu stellen, um (wieder) die Vollrente plus der Zuschläge zu bekommen, die man durch die Pflege erworben hat. „Auch wenn die Pflege beendet wird“, sagt Gundula Sennewald, „bleibt der höhere Rentenanspruch bestehen.“
Information
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenfreien Servicetelefonnummer: 0800 1000 4800 oder unter: www.deutscherentenversicherung.de.
Von Mirjam Ulrich
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